Ihr Sachverständiger Karsten Kapust

 



Wann liegt ein Baumangel vor?

Ein Baumangel liegt vor allem dann vor, wenn ein Bauobjekt nach der Fertigstellung nicht mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt bzw. wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht.

In diesem Fall hat der Bauherr als Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung durch das verantwortliche Bauunternehmen. Um Mängelansprüche geltend zu machen, muss sich der Bauherr an die gesetzlichen Vorgaben zum Baumangel halten und wissen, wie lange die dazugehörigen Verjährungsfristen andauern.

So einfach wie es klingt ist es in der Praxis jedoch nicht.

Nicht jede Abweichung ist ein Baumangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung.

  • Was wurde vereinbart?
  •  Wie hätten die Arbeiten des Handwerkers üblicherweise auszusehen? 


Auf solche Fragen liefere ich Ihnen als Sachverständiger Antworten.


Liegt ein Baupfusch oder mehrere Baumängel vor, so hat der Bauherr Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung.


Als Sachverständiger überprüfe ich für Sie die Bausubstanz. Wenn ein Baumangel vorliegt, können diese durch den Bauherren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist dem Bauträger oder dem ausführendem Gewerk mitgeteilt werden.

"Der Gewährleistungszeitraum ist im Werkvertrag festgelegt! Dieser beträgt in der Regel 4 bis 5 Jahre für eine Immobilie. Die Gewährleistung beginnt nach Fertigstellung bzw. nach der Bauendabnahme."

Als erfahrener und qualifizierter Sachverständiger überprüfe ich für Sie, ob eine vertragswidrige Beschaffenheit der Leistung vorliegt oder die Ursache des Baumangels auf ein Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist.


Auf Wunsch fertige ich Ihnen hierfür im Nachgang ein ausführliches Bauschadengutachten mit einer Fotodokumentation der vorgefundenen Baumängel an.


Das Ihre Immobilie nicht Kopf steht....