Ich erstelle Versicherungsgutachten als Privat- oder Parteigutachten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften und Anspruchstellern (zumeist Versicherungsnehmer).
Das Versicherungsgutachten dient der Feststellung von Sach- und Haftpflichtschäden an der versicherten Sache.
Durch Versicherungsgutachten liefer ich dem Versicherer und Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Versicherungsfalles Angaben zur Art und Umfang der Bauschäden.
Ich empfehle Maßnahmen der Sanierung und gebe den Rahmen der Kosten und den (auch zeitlichen) Aufwand der Sanierung an.
Schadensursachen können dabei Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden, Elementarschäden (z.B. Überflutungen) oder Haftpflichtschäden sein, die im Zusammenhang mit Gebäudeschäden stehen.
Liegen beispielsweise erhebliche Unwetterschäden oder andere Schäden vor, die ein sofortiges Handeln im Sinne einer Schadensminderungsmaßnahme beschreiben, so leiste ich als Sachverständiger vor Ort gerne die entsprechende Beratung.
Als Sachverständiger habe ich bei Versicherungsgutachten beispielsweise folgende Aspekte zu untersuchen und schriftlich aufzunehmen:
Das Ihre Immobilie nicht Kopf steht....